Selbsterhalterstipendium
Es ist eine Förderung für ganze Studienprogramme und als
Stipendium eine Sonderform der Studienbeihilfe, da das Einkommen der Eltern bei
der Ermittlung der Höhe der Beihilfe keine Rolle spielt. Voraussetzung für die
Zuerkennung ist der Nachweis sich mindestens vier Jahre lang selbst erhalten zu
haben. Der Nachweis eines Einkommens von mindestens € 7272,- je Kalenderjahr ist
dafür erforderlich. An den Antrag ist eine Altershöchstgrenze für den
Studienbeginn gesetzt, dazu nähere Informationen auf: http://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/selbsterhalterinnen-stipendium/voraussetzungen/?openall=1
Die Dauer der Gewährung des Stipendiums ist die Mindeststudienzeit
zuzüglich eines Toleranzsemesters. Einreichfristen sind für das Wintersemester
der 15. Dezember, sowie für das Sommersemester der 15. Mai.
Der Antrag kann online gestellt werden: http://www.stipendium.at/service/antrag-online-stellen/
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