Montag, 29. September 2014

Selbsterhalterstipendium


Selbsterhalterstipendium


Es ist eine Förderung für ganze Studienprogramme und als Stipendium eine Sonderform der Studienbeihilfe, da das Einkommen der Eltern bei der Ermittlung der Höhe der Beihilfe keine Rolle spielt. Voraussetzung für die Zuerkennung ist der Nachweis sich mindestens vier Jahre lang selbst erhalten zu haben. Der Nachweis eines Einkommens von mindestens € 7272,- je Kalenderjahr ist dafür erforderlich. An den Antrag ist eine Altershöchstgrenze für den Studienbeginn gesetzt, dazu nähere Informationen auf: http://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/selbsterhalterinnen-stipendium/voraussetzungen/?openall=1

Die Dauer der Gewährung des Stipendiums ist die Mindeststudienzeit zuzüglich eines Toleranzsemesters. Einreichfristen sind für das Wintersemester der 15. Dezember, sowie für das Sommersemester der 15. Mai.

Der Antrag kann online gestellt werden: http://www.stipendium.at/service/antrag-online-stellen/

 

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